Wer nach dem Fest seine Weihnachtsgeschenke umtauschen will, muss dabei jedoch einiges beachten. Wohl nahezu jeder hat so eine Situation schon einmal erlebt, man öffnet ein Geschenk und schon verfliegt die Freude auf das Geschenk, wenn es nicht das richtige ist.

Oft hat man sich kurz zuvor, die Sache selber gekauft oder die Kleider Größe hat sich geändert oder das Geschenk trifft so überhaupt nicht den persönlichen Geschmack. Dann kann man zum Glück noch immer das Geschenk umtauschen und sich mit dem Geld etwas anderes kaufen, was vielleicht besser passt.

Nun bleibt zu hoffen, dass der Käufer des Geschenks auch einiges beachtet hat, denn hier liegen die meisten Hürden. Sollte das Geschenk nämlich im Einzelhandel erworben worden sein, gilt grundsätzlich, dass dieser das Geschenk nicht wieder zurück nehmen muss, abgesehen von berechtigen Gründen, wie Beschädigungen oder ähnliches.

Solange der Kassenbon vorhanden ist, lassen sich die meisten Geschäfte jedoch auf einen Umtausch ein. Im Online-Shopping Bereich ist dies anders, denn hier haben sie ein 14 Tage Rückgaberecht, welches gesetzliche vorgeschrieben ist. Zur Weihnachtszeit verlängern viele Shops diese Frist sogar auf 30 Tage. Die Frist beginnt allerdings natürlich nicht beim Geschenk öffnen unterm heimischen Weihnachtsbaum, sondern beim entgegen nehmen des Pakets.

Sollte ein Umtausch nicht mehr möglich sein, da z.B. der Kassenzettel nicht mehr vorhanden ist oder die Rückgabefrist bereits verstrichen ist, greifen viele zu Online Second Hand Shops. Ob Ebay Kleinanzeigen, ReBuy oder Momox, hier solltet ihr auf jeden Fall die Preise vergleichen, denn die Unterschiede sind oft groß.

Ein weiterer Tipp beim Verkauf unbeliebter Weihnachtsgeschenke ist auch, diese mit etwas Zeit zu verkaufen und nichts über den Knie zu brechen. Denn wollen sie ein Geschenk zu schnell los werden, ruiniert man sich den Preis meist selber und sieht am Ende alt aus.

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